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Arbeitsrecht

Seit über 25 Jahren sind wir im Bereich des privaten Arbeitsrechts für unsere Mandanten gleichermaßen als Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gesamten Gebiet der Bundesrepublik tätig.

Das Arbeitsverhältnis hat für Arbeitnehmer existentielle Bedeutung. Die Mandanten sollten sich deshalb in allen Angelegenheiten, die Inhalt und Bestand des Arbeitsverhältnisses wie Abmahnung, Kündigung , Aufhebungsvereinbarung oder Zeugniserteilung betreffen, kompetenten Rat eines Spezialisten einholen. Häufig liegt die optimale Interessenvertretung nicht darin, langwierige Gerichtsverfahren durchzuführen, sondern in einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch sachgerechte Verhandlung und Einigung mit dem Arbeitgeber.

Als Arbeitgeber sollten Mandanten rechtskundige Hilfe nicht erst nach Ausspruch etwa einer Kündigung einholen. Durch fundierte Beratung können Konflikte oft vermieden werden. Steht der Ausspruch einer Kündigung an, gelingt es häufig, durch zielgerichtete Verhandlungen Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer herzustellen. So können die Kosten und Unwägbarkeiten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens von vornherein vermieden werden. Sollten alle Versuche einer außergerichtlichen Einigung scheitern, so helfen wir dem Arbeitgeber, die Kündigung vor Gericht rechtssicher durchzusetzen.