Themenübersicht » Erbrecht
Ein Todesfall bedeutet neben dem Verlust eines nahen Angehörigen in der Regel auch die Erledigung umfangreicher Formalitäten sowie die Klärung unzähliger Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Nachlass stellen:
Sind Sie überhaupt Erbe geworden? Liegt ein wirksames Testament vor? Sind mehrere Erben vorhanden oder sind Sie Alleinerbe? Was gehört überhaupt zum Nachlass? Wie verhält es sich mit den Schulden des Erblassers? Besteht hier für Sie als Erbe eine Haftung? Welche Kosten können Sie ansetzen, um den Nachlass zu reduzieren? Wie verhält es sich mit Lebensversicherungen des Erblassers? Wie komme ich in den Besitz der Erbschaft, insbesondere an das Grundstück und die Konten des Erblassers? Müssen Sie das Erbe annehmen? Ist eine Erbausschlagung ggf. sinnvoller? Benötigen Sie einen Erbschein?
Für diese Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie in diesen in der Regel für Sie oftmals sehr schweren Zeiten, indem wir für Sie die vollständige rechtliche Abwicklung Ihrer Erbangelegenheit übernehmen. Hierzu gehört neben der Beratung auch die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Ansprüchen hinsichtlich des Erbanspruches, der Erbmasse, eventueller Pflichtteilsansprüche etc. Hierbei steht für uns selbstverständlich stets zunächst die außergerichtliche Klärung erbrechtlicher Streitigkeiten bzw. Auseinandersetzung im Vordergrund. Wir stehen Ihnen jedoch auch in eventuellen Erbschaftsprozessen oder in Nachlassverfahren vor dem Amtsgericht als Nachlassgericht jederzeit mit unserer fachlichen Kompetenz zur Verfügung.
Wir sind jedoch auch gerne auf dem Gebiet der Nachlassplanung für Sie tätig. Dazu gehören die Beratung und die Regelung der Vermögensnachfolge der Mandanten im Hinblick auf den Todesfall. Dies kann durch Errichtung eines Testamentes, den Abschluss eines Erbvertrages oder andere Maßnahmen erfolgen.
Unser Ziel hierbei ist für den Mandanten unter Berücksichtigung der individuellen und steuerrechtlichen Gesichtspunkte eine auf den Einzelfall abgestimmte optimale Lösung zu erreichen, ohne dass bei Übertragung etwa des Familienvermögens zu Lebzeiten die wirtschaftliche oder finanzielle Position des Verfügenden beeinträchtigt wird. Von der grundsätzlichen Erörterung der Zielrichtung bis hin zur Ausarbeitung der Vertragsgestaltung werden Sie diskret und vertraulich in unserer Kanzlei beraten und betreut, wobei wir in einzelnen Segmenten, insbesondere bei steuerlichen Fragen, mit einem Steuerberater eng zusammenarbeiten.
