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Die Ehe, eine Trennung und/oder eine Scheidung von dem jeweiligen Partner hat nicht nur vielfältige rechtliche Auswirkungen mit finanziellen und wirtschaftlichen Begleiterscheinungen. Diese Ihnen aufzuzeigen und Ihnen im Bedarfsfalle zu helfen ist unsere vorrangige Aufgabe. Trennungen und Scheidungsverfahren sind darüber hinaus regelmäßig mit emotionalen und psychischen Begleiterscheinungen und Folgen behaftet, was dazu führt, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts von einem besonderen Maß an Vertrauen und Kompetenz getragen sein muss. Dieser besonderen Herausforderung sind wir uns bewusst.
Zunächst ist es für Sie wichtig zu wissen, dass derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss. Wir stellen für Sie den Scheidungsantrag und begleiten Sie während des gesamten gerichtlichen Scheidungsverfahrens.
Wir überprüfen insbesondere für Sie die Durchführung des sog. Versorgungsausgleiches. Dem Versorgungsausgleichsverfahren kommt im Rahmen eines Scheidungsverfahrens nicht unerhebliche Bedeutung zu, da hiermit die von Ihnen bzw. Ihrem Partner im Verlaufe der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften wechselseitig auf das jeweilige Altersversorgungskonto des anderen Partners übertragen werden.
Sollten Sie sich von Ihrem Partner trennen oder haben Sie einen dahingehenden Entschluss gefasst, sich von diesem scheiden zu lassen, so ist der Bereich des Unterhaltes eines der wesentlichen Rechtsgebiete. Dies insbesondere deshalb, weil durch eine Trennung bzw. Scheidung in der Regel ein erheblicher Einschnitt in die Vermögensverhältnisse der Familie erfolgt. Insbesondere deshalb ist kompetente Hilfe erforderlich.
Wir fordern für Sie und Ihre Kinder Unterhalt ein oder wehren entsprechende Unterhaltsansprüche ab. Dabei überprüfen wir die Unterhaltsansprüche dem Grunde und der Höhe nach. Sollte bereits ein Unterhaltstitel bestehen, so werden von uns die Abänderungsmöglichkeiten überprüft.
Mit der Trennung der Eltern stellt sich häufig die Frage, wer das Sorgerecht für die Kinder erhält. Wird es gemeinsam ausgeübt oder soll es auf eine Partei übertragen werden? Kann und soll eine Entscheidung über das Sorgerecht nachträglich verändert werden?
Hierbei ist insbesondere auch zu beachten, dass - auch wenn Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau das Sorgerecht erhalten hat - Sie das Recht haben, die Kinder oder das Kind regelmäßig zu sehen bzw. der jeweils Andere die Verpflichtung hat, an der Ausübung des Umgangsrechts aktiv mitzuwirken.
Wir werden gemeinsam mit Ihnen die Frage des Sorgerechts lösen; sollte es Schwierigkeiten in der Ausübung des Umgangsrechts (Besuchsrechts) mit den gemeinsamen Kindern geben, so werden wir Ihre Rechte im Wege der Vermittlung ggf. dann auch gerichtlich durchsetzen. Dabei ist es jedoch immer erstrebenswert mit allen Beteiligten Lösungen zu suchen, insbesondere im Interesse der Kinder. Falls notwendig, werden von uns aus auch Jugendämter und andere Beratungsstellen eingebunden.
Der Unterhalt ist nicht die einzige vermögensrechtliche Herausforderung, der Sie sich stellen müssen, wenn es zu einer Trennung bzw. Scheidung von Ihrem Partner kommt. Hierüber müssen noch weitere wirtschaftliche Gesichtspunkte beachtet werden:
Was verstehen die Juristen unter „Zugewinnausgleich“? Kommt für Sie ein Zugewinnausgleichsanspruch in Betracht? Wie werden evtl. vorhandene Immobilien (gemeinsames Einfamilienhaus) auseinandergesetzt? Was ist mit gemeinsamen Giro-, Sparkonten oder sonstigen Vermögensanlagen?
Wir werden Sie über all diese wichtigen finanziellen Fragen kompetent beraten und Ihnen interessengerechte Lösungen anbieten. Ggf. werden wir Ihre berechtigten Ansprüche für Sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Viele der vorgenannten Themen können bereits vor einer Ehe durch eine Vereinbarung der zukünftigen Eheleute (Ehevertrag) geregelt werden. Hierdurch können bereits im Vorfeld viele Streitpunkte für den Fall einer Trennung bzw. Scheidung abschließend geregelt werden, sodass dann eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden kann. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Kompetenz für ein entsprechendes Beratungsgespräch zur Verfügung und werden selbstverständlich auch, wenn gewünscht, nach Erörterung Entwürfe von Eheverträgen fertigen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in der Trennungsphase beratend für das Anfertigen von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen zur Verfügung.
