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Immobilien- und Bankrecht

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich notleidender Immobiliendarlehen. Wir sind seit gut einem Jahrzehnt für mehrere Banken tätig und helfen bei der Beschleunigung und Effektivierung der Bearbeitung. Wir haben ein Team ausgebildeter Spezialisten, die über das erforderliche Know-how verfügen, ständige Weiterbildung versteht sich. Bankinterne Abläufe und Vorgaben sind bestens bekannt.

Was dürfen Sie von uns erwarten?

Wir bieten das gesamte Leistungsspektrum von der Teilnahme an Zwangsversteigerungsterminen bis zur umfassenden und vollständig eigenverantwortlichen Abwicklung eines notleidenden Kreditengagements an.

Wir beraten Kunden, die den Erwerb eines Objekts in der Zwangsversteigerung ins Auge gefasst haben. Wir beraten allgemein über Möglichkeiten bei Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung und nehmen an Terminen teil.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt aber in der eigenverantwortlichen Abwicklung von Immobiliendarlehen für Banken und Kreditinstitute. Dabei wird der komplette workout-Bereich von uns abgedeckt.

Ziel und Aufgabe ist es hierbei unter Beachtung der für die Bank geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen durch Intensivierung aller in Betracht kommenden einvernehmlichen Lösungsansätze sowie Bewertungsmaßstäbe und durch eine Förderung der notwendigen Abstimmungsprozesse die notleidenden Immobilien-Kreditverhältnisse einer zügigen, umfassenden und für die Bank wirtschaftlichen Lösung zuzuführen. 

Sicherheiten, Verwertungsrechte werden im Hinblick auf Werthaltigkeit und darauf geprüft, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und in die Wege geleitet werden können bzw. müssen. Nach Prüfung erfolgen einleitende Maßnahmen, wobei diese in der Regel darauf ausgerichtet sind, eine möglichst schnelle, wirtschaftliche und einvernehmliche Regelung mit dem Schuldner zu finden, sofern nicht bereits eine Vorgehensweise vorgesehen bzw. vorgegeben ist.

Dabei kann eine Einigung und Abwicklung entweder durch uns eigenverantwortlich erfolgen oder - sofern erforderlich - in Abstimmung mit der Bank, wobei die Entscheidungsfindung der Bank durch eine umfassende Beschlussvorlage vorbereitet wird.

Sofern eine gütliche bzw. außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit nicht möglich ist, werden von uns umgehend Vollstreckungs- bzw. Verwertungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Dies umfasst die gesamte Palette der persönlichen bzw. dinglichen Vollstreckung, reicht also von Pfändungsmaßnahmen bis zur Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung des Grundstücks.

Begleitend zu den vorgenannten Maßnahmen erfolgt - soweit erforderlich - die Wahrnehmung der Rechte im Rahmen eines eventuellen Insolvenzverfahrens einschließlich Forderungsanmeldung. 

Titelumschreibungen und andere Maßnahmen, die zur Vorbereitung der Vollstreckung notwendig sind, sind von der Bearbeitung natürlich ebenfalls umfasst, ebenso wie die Beachtung der Abtretung von Rückgewähransprüchen, Bürgschaften, Sicherungsrechten Dritter und gegebenenfalls taktischer prozessualer und dinglicher Maßnahmen zur Wahrung oder Verbesserung der Sicherungsposition der Mandantin.

Wir verfügen über eine elektronische Dokumentenerfassung, so dass jederzeit Zugriff auf alle erforderlichen Dokumente besteht und diese kurzfristig online zur Verfügung gestellt werden können. Auf Wunsch kann über die Einrichtung einer Schnittstelle auch die gesamte Akte online eingesehen werden, so dass unabhängiger und für Dritte nicht einsehbarer Zugriff des Mandanten, auch außerhalb der jeweiligen Bürozeiten, auf den Datenbestand, insbesondere die Forderungsdaten und den Verfahrensstand, besteht.

Wir können umfassend tätig sein, aber auch nur Teilbereiche betreuen.

Gerne beraten wir auch allgemein zu Fragen des workouts. Wir verfügen über reichhaltige Erfahrung in Fragen der effektiven Gestaltung von workout-Prozessen und taktischen Vorgehensweise in Vollstreckung und Schuldnerinsolvenz. 

Aufgrund unserer speziellen Ausrichtung bieten wir Wissen und Erfahrung in einem Bereich, der nur wenigen Kanzleien zugänglich ist.