Themenübersicht » Strafrecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt die Mandanten gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten im gesamten Bereich des Strafrechts sowie in der klassischen Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Berufung.
Wir stehen häufig auch Opfern als Nebenkläger in Strafverfahren zur Seite. Die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers ist bei einem eingeleiteten Verfahren dringend zu empfehlen, da nur auf diesem Wege eine optimale Interessenvertretung gewährleistet ist. Erhält der Mandant eine polizeiliche Vorladung oder im Bußgeldverfahren einen Anhörungsbogen, ist er meist überfordert. Ihm als Laien sind die Regeln des Strafverfahrens- bzw. Bußgeldrechts nicht bekannt, was sehr häufig bei fehlender oder zu später Einschaltung des Verteidigers zu erheblichen Rechtsnachteilen führt.
